Die Anmeldung für die 1. Klassen erfolgen gestaffelt nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes wie folgt:
- A-M: Montag, 12. Februar 2024 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr
- N-Z: Dienstag, 13. Februar 2024 in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr
Für die Anmeldung mitzunehmen sind:
- das ausgefüllte Anmeldeformular
- ausgefüllte Anmeldung Geräte-Initiative 1te Klassen
- Staatsbürgerschaftsnachweis in Original und Kopie
- Geburtsurkunde in Original und Kopie
- Meldezettel in Original und Kopie
- gegebenenfalls Dokumente zur Obsorge
- E-Card in Kopie (Vorder- und Rückseite)
- das Jahreszeugnis der 3. Klasse Volksschule in Original und Kopie
- die Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule in Original und Kopie
- !! Die Vorlage des “Erhebungsblattes der Bildungsdirektion Wien” ist nicht notwendig!!
- ihren Terminkalender
- Weiters werden Sie ersucht einen eigenen Kugelschreiber oder ein anderes Schreibgerät mitzunehmen.
Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf eine etwaige Reihung.
Die Anmeldung für höhere Schulstufen (2. – 8. Klasse) erfolgen am
- Mittwoch, 14. Februar 2024 in der Zeit von 09:00 – 10:00 Uhr
Sie müssen sich keinen extra Termin mehr im Sekretariat ausmachen, bitte einfach zu den angegebenen Zeiten vorbeikommen!
Für die Anmeldung mitzunehmen sind:
- das ausgefüllte Anmeldeformular (als Download dem Beitrag hinzugefügt)
- Staatsbürgerschaftsnachweis in Original und Kopie
- Geburtsurkunde in Original und Kopie
- Meldezettel in Original und Kopie
- E-Card in Kopie (Vorder- und Rückseite)
- das Jahreszeugnis der letzten Klasse in Original und Kopie
- die Schulnachricht der aktuellen Klasse in Original und Kopie
- Weiters werden Sie ersucht einen eigenen Kugelschreiber oder ein anderes Schreibgerät mitzunehmen.
!!! WICHTIG !!!
- Zur Anmeldung darf nur eine Person (ohne Kind), die alle erforderlichen Unterlagen mitbringt, unser Schulgebäude betreten.
- Gerne kann eine Person auch mehrere Kinder anmelden, sofern diese Person alle erforderlichen Unterlagen aller Kinder mitbringt.
Es ist nicht gestattet auf dem Schulgelände zu parken.
Bitte orientieren Sie sich an den vorgegebenen Wegweisern
Wir danken für Ihre Mithilfe
Aufnahmebedingungen
AUFNAHME IN EINE ALLGEMEIN BILDENDE HÖHERE SCHULE (AHS) §40 Schulorganisationsgesetz
Aufnahme in die 1. Klasse
Die vierte Klasse Volksschule wurde erfolgreich abgeschlossen.
Die Beurteilung in Deutsch, Lesen, Schreiben sowie Mathematik in der vierten Klasse erfolgte mit „Sehr gut“ oder „Gut“.
Bei einer Beurteilung mit „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen kann die Schulkonferenz der Volksschule trotzdem die Eignung für die AHS aussprechen, wenn aufgrund der sonstigen Leistungen zu erwarten ist, dass die Schülerin/der Schüler den Anforderungen entsprechen wird.
Übertritt von der Mittelschule in die 2., 3. oder 4. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule
In die zweite oder dritte Klasse
Die 1. oder 2. Klasse der Mittelschule wurde erfolgreich abgeschlossen.
Das Jahreszeugnis weist in Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache (Englisch) ein „Sehr gut“ oder „Gut“ auf.
In die 4. Klasse
Die 3. Klasse der Mittelschule wurde erfolgreich abgeschlossen.
Alle leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände wurden nach den Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ positiv beurteilt oder auf Leistungsniveau „Standard“ mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt.
Übertritt von der Mittelschule in die 5. Klasse einer allgemein bildenden höheren Schule
Die 4. Klasse der Mittelschule wurde erfolgreich abgeschlossen.
Alle leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände wurden nach den Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ positiv beurteilt oder auf Leistungsniveau „Standard“ mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt.
Aufnahme mit Aufnahmsprüfung
Schüler:innen, die die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, müssen im entsprechenden Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung ablegen. Die Anmeldung zur Aufnahmsprüfung an der AHS hat vier Wochen vor Schulschluss zu erfolgen.
Wird in der angestrebten Klasse ein Pflichtgegenstand weiterführend unterrichtet, den die Schülerin/der Schüler bisher nicht besucht hat, ist eine Aufnahmsprüfung in diesem Pflichtgegenstand abzulegen.
BGBl. Nr. 242/1962 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2018
Stand: 31. Jänner 2021
Reihungskriterien
Laut Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses vom 3.11.2016 gelten folgende Reihungskriterien, wenn mehr Anmeldungen vorliegen als Schulplätze vorhanden sind:
- AHS-Eignung muss vorliegen (d.h. kein Dreier in der Schulnachricht des 1. Semesters der 4. Klasse Volksschule)
- Noten in der Schulnachricht des 1. Semesters der 4. Klasse Volksschule unter möglicher Berücksichtigung der Kennenlerngespräche.
- Bewerber:innen, die bereits Geschwister am BG/BRG Groß-Enzersdorf haben, werden bevorzugt (wobei die Geschwister auch im folgenden Schuljahr an der Schule sein müssen).
- Vorrangig werden NÖ Kinder aufgenommen
Downloads
Schulkinder am Scheideweg
Artikel in Der Standard vom 15. Jänner 2022 mit einer Checkliste zum Schulwechsel (“Erste-Hilfe-Koffer für Familien” am Ende des Beitrags)