Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schüler*innen mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen – allen mindestens 3-jährigen mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse) mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.
Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt, und zwar ab der 10. Schulstufe einer zumindest dreijährigen mittleren oder höheren Schule.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/zrp/nost/ilb.html
Die individuelle Lernbegleitung findet außerhalb der Unterrichtszeit statt.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 gibt es für Schüler*innen der 6. bis 8. Klassen, die von einer Fachlehrkraft frühgewarnt worden sind, die Individuelle Lernbegleitung (ILB) als Unterstützungsmöglichkeit bei Lernrückständen und/oder Lernschwächen.
Was ist ILB? | Was ist ILB nicht? |
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individuelle, ganzheitliche Förderung von Schüler*innen mit Lerndefiziten | kein Förderunterricht, keine Nachhilfe |
freiwillig und zeitlich begrenzt | keine schulpsychologische Beratung |
zentral sind Eigenverantwortung und der individuelle Lernprozess | keine Bildungsberatung |
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